Kosten
Ziel der Beratung des Anwaltsbüros Höch ist es, die Kosten der anwaltlichen Beratung für Sie so gering wie möglich zu halten. Anwaltlicher Rat ist allerdings nicht umsonst zu haben. Wenn Ihre persönliche Situation es unmöglich macht, die Kosten des Anwalts selbst zu übernehmen, tritt unter bestimmten Voraussetzungen der Staat ein und hilft mit Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe. Die Einzelheiten erläutern Ihnen die Anwälte des Büros gerne.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt ggf. auch diese die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits. Eine so genannte Deckungsanfrage an die Versicherung übernehmen die Anwälte des Büros gerne für Sie.
Generell gilt darüber hinaus, dass bei einem erfolgreichen Abschluss einer zivil- oder auch einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit für Sie, der jeweilige Gegner auch Ihre Kosten - jedenfalls teilweise - zu übernehmen haben wird. Dies gilt aber nicht in jedem Fall. Die Anwälte des Büros beraten Sie zu den jeweiligen Risiken der Rechtewahrnehmung in Ihrem speziellen Fall, so dass Sie über die bereits entstandenen Kosten sowie weitere finanzielle Risiken stets im Bild sind.

